
Mitgliedschaft und Beendigung der Mitgliedschaft:
10.1 Mitglied im Verein kann jede volljährige Person werden, die handlungsfähig ist, die Grundprinzipien des Vereins anerkennt und respektiert.
10.2 Die Mitgliedschaft und das humanitäre Handeln der Vereinsmitglieder basieren auf freiwilligen Grundsätzen.
10.3 Für die von den Mitgliedern und der Leitung des Vereins geleistete Arbeit erhalten Sie keinerlei materielle Vergütung, auch hat kein Mitglied einen Anspruch auf Vergütung, da es sich um eine gemeinnützige humanitäre Organisation handelt.
10.4 Als Mitglied des Vereins gilt, wer die Beitrittserklärung des Vereins unterschreibt oder den Mitgliedsbeitrag zahlt.
10.5 Mitgliedsbeitrag Fr. 50,- wird vom Vorstand festgelegt und die Auszahlung erfolgt monatlich, die Auszahlung erfolgt überwiegend per Lohnabrechnung oder über die Bank
Artikel 11
Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder:
a) Bei Entscheidungen, die für den Verein von Bedeutung sind, mitzuwirken,
b) das Präsidium des Vereins wählen und gewählt werden zu können.
Sponsoren





